Mai 2020

Wichtige Corona-Hinweise


Aufgrund der von der Bundesregierung eingeleiteten Lockerung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus sind seit Donnerstag die Tennisplätze im Verbandsgebiet des Tennisverbandes Niederrhein durch das Land NRW wieder freigegeben.

Entscheidend für die Öffnung ist die Einhaltung der vom Land NRW herausgegebenen „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)" in der ab dem 7. Mai 2020 gültigen Fassung, § 4 (4):

„Erlaubt ist der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.“

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten im Downloadbereich

Wir bitten alle Mitglieder dringendst um eine penible Einhaltung der Regeln. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Bei Fragen rund um das Corona-Virus stehen Ihnen unsere Corona-Beauftragten gerne zur Verfügung:

Frank Buschmann: +49(0)152-33895649 
Oliver Grüber: +49(0)163-7550033

Platzanschrift
TC Küllenhahn von 1982 e. V.
Nesselbergstr. 45
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