Für neuangemeldete aktive und passive Mitgliedschaften gilt in den ersten 6 Monaten ab Anmeldedatum ein Nachlass von 90 % auf den jeweils gültigen Beitrag, sofern das neuangemeldete Mitglied in den letzten zwei Jahren nicht Mitglied des TCK war.
Die Mitgliedsbeiträge unterliegen der jährlichen Verbraucherpreisindexanpassung gemäß aktueller TCK Satzung. *) Studenten/Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres **) Nur für Sommer-Medenspiele und offizielles Mannschaftstraining ***) Nur für aktive Mitglieder anderer Tennisvereine **** ****Vorlage der Nachweise innerhalb 14 Kalendertagen erforderlich, ansonsten gelten für das jeweilige Kalenderjahr die Allgemeintarife
Wir weisen in diesem Zuge ausdrücklich auf § 8 der Satzung (Auszug) hin:
Jedes aktive Vereinsmitglied hat die Pflicht pro Kalenderjahr mindestens 10 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb und außerhalb des Vereinsgeländes zu leisten. Für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde ist ein Wertausgleich (Geldbetrag) gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres auf das Vereinskonto einzuzahlen. Im Jahr des Erwerbs der Mitgliedschaft beträgt die Menge zu leistenden Arbeitsstunden bzw. die Höhe des Wertausgleichs ein Zwölftel für jeden angefangenen Monat der Mitgliedschaft.
Das Aufnahmeformular können Sie im Download-Bereich herunterladen.
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