Wir weisen in diesem Zuge ausdrücklich auf § 8 der Satzung (Auszug) hin:
Jedes aktive Vereinsmitglied hat die Pflicht pro Kalenderjahr mindestens 10 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb und außerhalb des Vereinsgeländes zu leisten. Für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde ist ein Wertausgleich (Geldbetrag) gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres auf das Vereinskonto einzuzahlen. Im Jahr des Erwerbs der Mitgliedschaft beträgt die Menge zu leistenden Arbeitsstunden bzw. die Höhe des Wertausgleichs ein Zwölftel für jeden angefangenen Monat der Mitgliedschaft.
Bitte füllen Sie bequem das Anmeldeformular unter dem nachfolgenden Link (Link zum digitalen Anmeldeformular).
Unter folgendem Link finden Sie hinweise, wie Sie Ihre Gemeinschaftsstunden ableisten können
Ergänzende Hinweise zu Mitgliedschaften:
Zweitmitgliedschaften und Studententarife:
Mitglieder mit Zweitmitgliedschaft oder Studentenstatus müssen jährlich einen Nachweis (Mitgliedschaftsnachweis und Immatrikulationsbescheinigungen) beim Schatzmeister einreichen.
Firmenmitgliedschaft:
- Ziel dieses Tarifs ist es, zusätzliche Mitglieder im näheren (Arbeits-)Umfeld der TCK Mitglieder zu werben.
- Um eine Firmenmitgliedschaft zu erlangen, müssen mindestens 3 Mitglieder beim gleichen Arbeitgeber (sozialversicherungspflichtig) tätig sein. Wechselt ein Mitglied mit Firmenmitgliedschaft den Arbeitgeber oder scheidet aus dem Verein aus, sodass die Grenze von 3 Mitgliedern nicht erreicht wird, ist eine Firmenmitgliedschaft für die relevanten Mitglieder nicht mehr möglich.
- Um einen zusätzlichen Anreiz zur Werbung von "Arbeitskollegen" zu setzen, können - sobald mindestens 3 Mitglieder die Firmenmitgliedschaft ermöglichen - auch Ehepartner oder eingetragene Partner der relevanten Mitglieder in die Firmenmitgliedschaft integriert werden. Die Preisstruktur bleibt dabei erhalten (3-5 Mitglieder = 899 EUR, jedes weitere Mitglied (auch Ehepartner) =150 EUR).
- Firmenmitgliedschaften erhalten eine Sammelrechnung, die gebündelt zu überweisen ist.
- Es greift nur ein Tarif: Entweder ein Familientarif oder eine Firmenmitgliedschaft.
- Für jede Firmenmitgliedschaft gibt es einen verantwortlichen Ansprechpartner, der von den relevanten Mitgliedern bestimmt wird.
- Firmenmitgliedschaften müssen beim Schatzmeister des TCK durch den verantwortlichen Ansprechpartner angemeldet werden, sodass dem Verein alle relevanten Informationen zur Rechnungsstellung vorliegen.
- Der Schatzmeister ist zudem unverzüglich über Änderungen bei der Mitgliederkonstellation innerhalb der Firmenmitgliedschaft durch den verantwortlichen Ansprechpartner zu unterrichten (bspw. Wechsel des Arbeitsgebers).
|