06.04.2020

Ergebnis des Antrags auf Satzungsänderung im Wege der schriftlichen Beschlussfassung vom 6. April 2020


Mit Schreiben vom 6. April 2020 hat der Vorstand einen Antrag auf Satzungsänderung im Wege der schriftlichen Beschlussfassung gestellt. Dem Antrag wurde mit der erforderlichen Mehrheit von 75 % der stimmberechtigten Mitglieder entsprochen; lediglich ein Mitglied hat sich gegen die Satzungsänderung ausgesprochen. Insofern gilt die Satzungsänderung als angenommen.

Der § 16, Satz 2 der Satzung - Stand 30. April 2020 – lautet nunmehr:

„Ordentliche Mitgliederversammlungen finden als Jahreshauptversammlungen jährlich, innerhalb von vier Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres, statt.“ „Der Vorstand ist berechtigt, die Jahreshauptversammlung auf unbestimmte Zeit zu verschieben, sofern ein objektiv gravierender Grund gegen die Einhaltung dieser Frist spricht. Die Jahreshauptversammlung ist bei Wegfall des Grundes unverzüglich nachzuholen.“

Die vollständige aktuelle Satzung ist wie bisher unserer Internetseite zu entnehmen.

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